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Rainer Stauß

Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Leistungen

Steuererklärungen

Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, müssen Sie diese zu einem bestimmten Stichtag bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Wir beraten Sie gern und übernehmen für Sie diese Aufgabe. Dabei stellen wir sicher, dass alle Abzugsmöglichkeiten genutzt werden. Nach Eingang Ihres Steuerbescheids überprüfen wir diesen auf seine Richtigkeit und führen, falls notwendig, die erforderlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren.

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Erstellen privater Steuererklärungen
    (Einkommensteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer)
  • Erstellen betrieblicher Steuererklärungen
    (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuererklärung)
  • Rechtsdurchsetzung im Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren
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Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung (Lohnbuchführung) ist für Sie als Arbeitgeber besonders wichtig, damit Ihre Arbeitnehmer pünktlich und korrekt die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung bekommen. Dieser Spezialbereich beinhaltet die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Arbeitsentgelte, Löhne und Gehälter in jeder Form sowie der gesetzlichen und freiwilligen Abzüge hiervon. Häufige Änderungen durch den Gesetzgeber sowohl im Lohnsteuer- als auch im Sozialversicherungsrecht machen dieses ohnehin stark reglementierte Gebiet noch komplexer. Dadurch werden hohe Anforderungen an die Qualität der Sachbearbeiter gestellt. Wir übernehmen gern diese besonders zeitaufwendige Arbeit für Sie.

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Anmelden der Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit den laufenden Änderungen inklusive aller Meldungen
  • Bereitstellen von Zahlungsträgern
  • Beratung
  • Betreuen von Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamts
  • Erstellen von Anträgen
    (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Anträge auf Erstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz etc.)
  • Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Auskünfte
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Finanzbuchhaltung

Das planmäßige, lückenlose und ordnungsgemäße Erfassen und Aufzeichnen der Geschäftsfälle ist ein wichtiges Instrument für die Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens. Für bestimmte Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung (Finanzbuchführung) gesetzlich vorgeschrieben. Da komplexe rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen, beraten und unterstützen wir Sie in diesem Bereich in vollem Umfang. Wir übernehmen selbstverständlich das Erstellen und Übermitteln Ihrer regelmäßigen, unterjährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Einrichten und Erstellen Ihrer Buchhaltung inkl. Anlagenbuchhaltung
  • Erfassen und Verbuchen der relevanten Geschäftsvorfälle
  • Ihr Unternehmen erhält monatliche eine aktuelle Auswertung (DATEV)
  • Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Übermitteln an die Finanzbehörden
  • Arbeitsteiliges Bearbeiten in Verbindung mit den Vorarbeiten beim Mandant
  • Auf Wunsch „DATEV FiBu mit Zukunft“
  • Unterstützung des Zahlungsverkehrs durch Bereitstellung von Zahlungsträgerdaten
  • Erstellen und Überlassen aktueller Auswertungen
    (Standard BWA, individuelle BWA, Rating BWA, Soll- Ist Vergleich)
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Jahresabschluss

Am Ende eines Geschäftsjahres muss nach Steuer- und/oder Handelsrecht ein Jahresabschluss erstellt werden. Er zeigt Ihnen die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens. Für Banken oder ähnliche Institutionen ist der Jahresabschluss die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Deshalb ist bei der Erstellung ein feines Fingerspitzengefühl nötig. Da die rechtlichen Vorgaben und Gesetze ständig geändert und angepasst werden, ist auch der nötige Überblick gefragt. Wir stehen Ihnen gern aktiv bei der Auswahl und Ausübung besonderer Bewertungswahlrechte zur Seite. Je nach Verwendungszweck des Jahresabschlusses kann der Umfang unserer Leistungen variieren.

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht für alle Branchen und Rechtsformen
  • Erstellen von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere gewerbliche Unternehmen
  • Übermitteln der zu veröffentlichenden Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger
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Steuerberatung

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Was Grundlagen und laufende gesetzliche Änderungen im Steuer- und Handelsrecht betrifft, sind wir ständig auf dem neuesten Stand. Deshalb betreuen wir Sie kompetent und individuell in allen steuerlichen Fragen, wie der Ausnutzung von Freibeträgen oder der Optimierung Ihrer Steuerlast bei geplanten Investitionen.

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Gestaltungsberatung bei ertragssteuerlichen Sachverhalten
  • Beratung zu erbschaftsteuerlichen Fragen und der steuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Betreuen und Abwickeln von Betriebsprüfungen
  • Existenzgründungsberatung
  • Beratung bei Umstrukturierungen von Unternehmen/Investitionsentscheidungen
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Betriebswirtschaftliche Beratung

Bei verschiedenen Anlässen stehen wir gerne zur Beratung zur Verfügung

Unsere Leistungen im Überblick:
  • Gründungsberatung
  • Rechtsformwahl/Rechtsformwechsel
  • Betriebliche Umstrukturierungen
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